§14 BeschV & ZAV: So läuft die Beantragung

§14 Abs. 2 BeschV · ZAV

So läuft die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Sie müssen sich nicht durch die Bürokratie kämpfen. Wir übernehmen die Beantragung der Arbeitserlaubnis für Ihre Saisonkräfte über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit.

Standard · am schnellsten

Digital über Ihr Arbeitsagentur-Konto

Wir erhalten Zugriff auf Ihr Konto bei der Bundesagentur für Arbeit — oder Sie erlauben uns, eines für Sie anzulegen. Die Anträge werden dann digital darüber eingereicht. Das ist der schnellste und unkomplizierteste Weg.

Auch möglich

Sie beantragen selbst

Sie kennen das Verfahren oder möchten den Antrag lieber selbst stellen? Kein Problem — Sie reichen den Antrag direkt bei der ZAV ein, wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen der Studenten bereit.

Alternative

Beantragung in Papierform

Ist ein digitaler Zugang nicht möglich, reichen wir die Anträge in Papierform ein. Das dauert länger, und es fallen Versandkosten an, die von den Studenten getragen werden.

In beiden Fällen kümmern wir uns um Dokumentation, Fristen und die Kommunikation mit der Behörde — Sie wählen lediglich Ihre Wunschkandidaten aus dem Pool aus.
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